Schimmel in der Eigentumswohnung: Erkennen und beseitigen
17 Prozent der deutschen Haushalte haben Schimmelprobleme – das Badezimmer ist mit 50 Prozent der häufigste Befallsort. Schimmel ist also kein Randthema, sondern eines der häufigsten Probleme in deutschen Wohnungen. Und: Das Asthmarisiko steigt in verschimmelten Wohnungen um bis zu 40 Prozent.
Wo entsteht Schimmel?
Schimmel entsteht überall dort, wo Feuchtigkeit auf kühle Oberflächen trifft – besonders an:
- Fensterlaibungen und Außenwandecken (Wärmebrücken)
- Hinter Möbeln an Außenwänden (fehlende Luftzirkulation)
- Rollladenkästen (oft schlecht gedämmt)
- Kellerräumen (hohe Bodenfeuchte)
Das Umweltbundesamt empfiehlt eine Luftfeuchtigkeit von 40–60 %. Ab 70 % besteht akute Schimmelgefahr. Ein digitales Hygrometer für ca. 10 Euro zeigt Ihnen den Wert in jedem Raum.
Schimmel frühzeitig erkennen
Sichtbar: Dunkle Flecken in Ecken, gelblich-braune Stockflecken auf Tapeten, ablösende Tapeten, verfärbte Silikonfugen.
Unsichtbar: Modriger Geruch, regelmäßig beschlagene Fenster, Atemwegsbeschwerden die sich außerhalb der Wohnung bessern.
Wer ist in der WEG zuständig?
Das ist die häufigste Streitfrage. Die Faustregel:
| Bereich | Zuständig |
|---|---|
| Außenwände, Dämmung, Dach, Fenster | WEG-Gemeinschaft |
| Tapeten, Wandfarbe, Silikonfugen | Eigentümer selbst |
Wichtig: Auch wenn Schimmel nur im Sondereigentum sichtbar ist, muss der Verwalter die Ursache prüfen – ein Defekt am Gemeinschaftseigentum ist nie von vornherein ausgeschlossen. Liegt die Ursache tatsächlich dort, zahlt die Gemeinschaft aus der Instandhaltungsrücklage (BGH, V ZR 203/17).
Selbst beseitigen oder Fachbetrieb?
- Bis 0,5 m²: Selbst entfernen mit 70–80 % Ethanol, Schutzhandschuhen, FFP2-Maske und Schutzbrille. Danach Ursache abstellen.
- Ab 0,5 m²: Fachbetrieb beauftragen. Kosten: 100–500 € pro m².
- Ursache unklar: Sachverständigen hinzuziehen (ca. 800–1.000 € für ein Gutachten) – in der WEG oft die lohnendste Investition, weil sie die Kostenfrage klärt.
Vorsicht: Essig und chlorhaltige Reiniger sind nicht geeignet – Essig kann auf Kalkputz das Schimmelwachstum sogar fördern (Umweltbundesamt).
Vorbeugung: Richtig lüften und heizen
- Stoßlüften statt Dauerkippen: Im Winter 2–3 Mal täglich je 5 Minuten, im Sommer morgens und abends je 10–20 Minuten.
- Mindesttemperatur 16 °C in allen Räumen – auch in wenig genutzten.
- Möbel von Außenwänden mindestens 5–10 cm abrücken.
- Beim Kochen und Duschen die Zimmertür schließen.
Schimmel entdeckt? Informieren Sie Ihre Hausverwaltung. Wir prüfen die Ursache, veranlassen eine Feuchtigkeitsmessung und bereiten bei Bedarf einen Beschluss der Eigentümerversammlung vor.
Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.
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