Endlich Klarheit: Ihr gutes Recht auf eine kühle Wohnung!
Liebe Eigentümerinnen und Eigentümer,
die Sommer werden spürbar wärmer – und damit auch der Wunsch nach einer angenehm kühlen Wohnung. Dazu gibt es jetzt eine erfreuliche Nachricht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil für mehr Klarheit gesorgt und die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt.
Das Wichtigste für Sie in Kürze
Ganz einfach gesagt: Sie können von Ihrer Eigentümergemeinschaft nun grundsätzlich verlangen, dass Ihnen der Einbau einer modernen Split-Klimaanlage (also ein Gerät mit einer Außen- und einer Inneneinheit) auf Ihrem Balkon genehmigt wird.
Ein pauschales „Nein“ aus Sorge vor Lärm ist damit nicht mehr ohne Weiteres möglich. Solange das Gerät die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte einhält – was bei modernen Anlagen die Regel ist – und die Nachbarn nicht über das unvermeidliche Maß hinaus gestört werden, steht Ihrem Wunsch nach einer Abkühlung kaum noch etwas im Wege.
Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?
Das Urteil schafft Rechtssicherheit und erleichtert es Ihnen, Ihre Wohnung an moderne Bedürfnisse anzupassen. Die Kosten für Anschaffung und Montage (ca. 1.800 € bis 3.500 €) tragen Sie als Eigentümer selbst.
Wir sind für Sie da!
Als Ihre Hausverwaltung möchten wir, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohlfühlen. Das neue Urteil ist ein wichtiger Schritt, den wir begrüßen.
Wenn Sie über den Einbau einer Klimaanlage nachdenken, unterstützen wir Sie gerne dabei:
Wir helfen Ihnen, den nötigen Antrag für die Eigentümerversammlung korrekt vorzubereiten.
Wir beraten Ihre Gemeinschaft, um faire und einheitliche Regeln für alle zu finden.
Wir sorgen für einen reibungslosen und transparenten Prozess.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft.
Herzliche Grüße
Ihr Team der Röder Hausverwaltungen GmbH
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