Abwasserleitung in einer WEG

Rohrbruch
Bauteile in einer Wohnanlage: Wer ist verantwortlich?

Es gibt zwei Arten von Eigentum in einer Wohnanlage: Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

  • Sondereigentum: Das gehört einem einzelnen Wohnungseigentümer. Er ist dafür selbst verantwortlich.
  • Gemeinschaftseigentum: Das gehört allen Wohnungseigentümern zusammen. Die Gemeinschaft ist dafür verantwortlich.

Das Gericht in Bautzen musste entscheiden, ob Abwasserleitungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.

Der Fall: Verstopfte Abwasserleitungen

Im Jahr 2021 waren die Abwasserleitungen in einer Wohnung oft verstopft. Die Reparatur kostete 2.804,06 €. Diese Kosten wurden dem Wohnungseigentümer in der Jahresabrechnung als „individuelle Kosten“ berechnet. In der Eigentümerversammlung 2022 wurde beschlossen, dass nur der betroffene Eigentümer diese Kosten zu tragen hat.

Der Wohnungseigentümer war damit nicht einverstanden. Er sagte, dass die Abwasserleitungen zum Gemeinschaftseigentum gehören und die Kosten daher von allen Eigentümern getragen werden müssen.

Die Entscheidung: Abwasserleitungen sind Gemeinschaftseigentum

Das Gericht gab dem Wohnungseigentümer recht. Abwasserleitungen, die mehrere Wohnungen verbinden oder ins öffentliche Netz führen, sind Gemeinschaftseigentum. Das steht im Gesetz (§ 5 Abs. 2 WEG).

Kostenverteilung

Die Kosten für die Reparatur hätten auf alle Eigentümer verteilt werden müssen. Der Beschluss, dass nur der eine Wohnungseigentümer zahlen muss, war falsch und wurde ungültig erklärt.

Ergebnis

Abwasserleitungen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Alle Eigentümer müssen die Kosten für Verstopfungen oder Reparaturen gemeinsam tragen, auch wenn die Leitungen in einer einzelnen Wohnung sind.

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