Strengere Vorschriften für die Biotonne

Bei der Müllentsorgung gibt es wichtige Neuerungen: Ab dem 1. Mai tritt eine neue Abfallverordnung in Kraft, die besonders den Biomüll betrifft. Zukünftig darf dieser nur noch maximal ein Prozent Fremdstoffe, wie beispielsweise Plastik oder Glas, enthalten.
Das Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Qualität des Biomülls zu verbessern und die Kosten zu senken, die durch das Sortieren des Mülls entstehen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird von der Müllabfuhr streng kontrolliert. Enthält die Biotonne mehr als drei Prozent Fremdstoffe, wird sie nicht geleert. In diesem Fall muss der Müll von den Verursachern selbst ordnungsgemäß sortiert und entsorgt werden.
Wird eine volle Biotonne über längere Zeit stehen gelassen und verursacht unangenehme Gerüche, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Weitere Informationen zur neuen Abfallverordnung finden Sie hier:
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