Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – Was Eigentümer wissen sollten
Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie einen Teil ihrer WEG-Abrechnung von der Steuer absetzen können. Besonders interessant: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bringen Ihnen bares Geld zurück.
Was können Sie absetzen?
In Ihrer Haugeldbrechnung verstecken sich zahlreiche absetzbare Positionen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst): 20% der Arbeitskosten, maximal 4.000 € Steuererstattung pro Jahr
Handwerkerleistungen (z.B. Reparaturen, Wartungen, Modernisierungen): 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 € Steuererstattung pro Jahr
Wichtig: Materialkosten können Sie nicht absetzen – nur die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten.
Wann gehört die Abrechnung in welche Steuererklärung?
Hier kommt es auf das Abflussprinzip an: Entscheidend ist nicht das Abrechnungsjahr, sondern wann Sie die Rechnung tatsächlich bezahlt haben.
Beispiel:
- Ihre Haugeldbrechnung für 2025 wird im Mai 2026 erstellt
- Die Abrechnungsspitze wird im Juni 2026 fällig
- → Diese Kosten gehören in Ihre Steuererklärung für 2026
Das bedeutet: Wenn die Fälligkeit Ihrer WEG-Abrechnung in 2026 liegt und Sie die Nachzahlung auch 2026 leisten, dann setzen Sie diese Kosten in der Steuererklärung 2026 an (die Sie 2027 abgeben).
Was benötigen Sie für das Finanzamt?
- Die Hausgeldabrechnung mit detaillierter Aufschlüsselung
Unser Tipp:
In Ihrer WEG-Abrechnung weisen wir die absetzbaren Positionen gesondert aus. So können Sie diese ganz einfach in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die entsprechenden Beträge tragen Sie in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein.
Fragen?
Blogarchiv

Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – Was Eigentümer wissen sollten
Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – Was Eigentümer wissen sollten Viele

BGH-Urteil: Vermieter haften für Winterdienst – auch in der WEG
BGH-Urteil: Vermieter haften für Winterdienst – auch in der WEG

Klarheit in den Zahlen: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip in der WEG-Abrechnung
Klarheit in den Zahlen: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip in der WEG-Abrechnung Klarheit

Energetische Sanierung: Ein Gewinn für Eigentümer und Mieter
Energetische Sanierung: Ein Gewinn für Eigentümer und Mieter Als Röder

Änderung des Verteilungsschlüssels in der WEG
WEG kann Verteilung von Betriebskosten und Rücklagen ändern Am 20.

Strengere Vorschriften für die Biotonne
Strengere Vorschriften für die Biotonne Bei der Müllentsorgung gibt es

Fröhliche Ostergrüße von Röder Hausverwaltungen GmbH
Fröhliche Ostergrüße von Röder Hausverwaltungen GmbH Liebe Kundinnen und Kunden,

Die Notwendigkeit von Wartung von Wasserfiltern in Mehrfamilienhäusern
Die Notwendigkeit von Wartung von Wasserfiltern in Mehrfamilienhäusern Wasser ist

Warum es sinnvoll ist, ein SEPA-Lastschriftmandat bei einer WEG zu erteilen
Warum es sinnvoll ist, ein SEPA-Lastschriftmandat bei einer WEG zu

Wann ist eine WEG-Jahresabrechnung fällig?
Wann ist eine WEG-Jahresabrechnung fällig? Die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Verzicht auf Einholen von Vergleichsangeboten
Verzicht auf Einholen von Vergleichsangeboten Das Landgericht Frankfurt hat entschieden,
© Röder Hausverwaltungen GmbH