SEPA-Mandat

Einzugsermächtigung: Ich ermächtige den Zahlungsempfänger (meine WEG oder Vermieter) widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem einzuziehen. SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das Mandat gilt für:
Name des Zahlungspflichtigen
Name des Kontoinhabers (falls vom Namen des Zahlungspflichtigen abweichend)
Straße, Hausnummer, PLZ und Ort