Wohngeld steigt um 15%

Das Wohngeld wurde am 1. Januar 2025 erhöht. Der Zuschuss für die Miete ist im Durchschnitt um etwa 15 Prozent gestiegen.
Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preise und Mieten angepasst. Die aktuelle Erhöhung trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Der staatliche Zuschuss steigt im Durchschnitt um etwa 15 Prozent oder 30 Euro pro Monat. Die anrechenbaren Wohnkosten werden für jede Region angepasst. Das bedeutet, dass Haushalte in teuren Gegenden höhere Zuschüsse erhalten können.
Wohngeld ist für Haushalte, die keine Sozialleistungen bekommen, aber trotzdem wenig Geld haben. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert. Dazu gehören Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das Bundesbauministerium erwartet, dass 2025 etwa zwei Millionen Haushalte Wohngeld bekommen können.
Wohngeld-Plus-Gesetz
Das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde am 1. Januar 2023 eingeführt. Seitdem bekommen mehr Haushalte Wohngeld und der Mietzuschuss wurde erhöht. Am 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld im Rahmen der Wohngelddynamisierung automatisch angepasst. Der Mietzuschuss stieg im Durchschnitt um 190 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat. Es gibt auch neue Regeln, wie zum Beispiel Bagatellgrenzen bei Rückforderungen und die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum von 18 auf 24 Monate zu verlängern.
Heizkostenkomponente
Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Diese führt zu 1,20 Euro mehr Wohngeld pro Quadratmeter. Die Wirkung dieser Komponente wird nach zwei Jahren überprüft.
Seit Januar 2023 gibt es auch eine Klimakomponente. Diese hilft, höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau auszugleichen. Dafür gibt es einen Zuschlag von 0,40 Euro pro Quadratmeter.
Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe nicht zusätzlich belastet werden, gibt es seit Januar 2021 die CO2-Entlastungspauschale. Diese wird als Zuschlag zur Miete gezahlt.
Wohngeldrechner
Sie können sich hier Ihren möglichen Wohngeldanspruch selbst berechnen.
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