Delegation von Entscheidungen an den Verwalter in einer WEG möglich

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde über die Erneuerung der Fenster diskutiert. Nach einem Sanierungsplan wurden verschiedene Angebote eingeholt. Da nur ein Anbieter übrigblieb, der keine Kapazitäten mehr für 2022 hatte, beschlossen die Eigentümer im Juni 2022, die Entscheidung über die Auftragsvergabe an die Verwaltung zu delegieren. Diese sollte im Rahmen des Budgets und der Optikvorgabe erfolgen.
Rechte der Wohnungseigentümer zur Delegation nach § 27 WEG Mit der WEG-Reform 2020 können Wohnungseigentümer Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren. Sie können festlegen, welche Aufgaben der Verwalter übernehmen soll.
In diesem Fall haben die Eigentümer beschlossen, dass der Verwalter den Austausch der Fenster in Auftrag geben darf. Die grundsätzliche Entscheidung, die Fenster auszutauschen, haben die Eigentümer selbst getroffen. Der Verwalter wurde mit der Ausführung beauftragt, unter Berücksichtigung des Budgets und der Dringlichkeit.
Entscheidungsspielraum der Wohnungseigentümer Die WEG-Reform ermöglicht eine flexible Delegation von Aufgaben, insbesondere bei Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft, da nicht alle Entscheidungen in Eigentümerversammlungen getroffen werden müssen.
Ordnungsmäßige Verwaltung und Ermessensspielraum Ein Beschluss zur Delegation muss der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen. Die Eigentümer treffen die grundlegenden Entscheidungen, der Verwalter organisiert die Ausführung im Detail. Der Verwalter darf über konkrete Aspekte wie die Auswahl der Handwerker entscheiden.
Praktische Bedeutung der Delegation Die Delegation von Aufgaben an den Verwalter hat praktische Vorteile. Sie ermöglicht eine effizientere Verwaltung und reduziert den Aufwand für zusätzliche Eigentümerversammlungen. Dadurch wird der Entscheidungsprozess beschleunigt, ohne dass die Eigentümer ihre Kontrollfunktion verlieren.
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