KfW-Programm "Jung kauft Alt" hilft Familien

KfW Jung kauft Alt
Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ hilft Familien, alte Häuser zu kaufen und zu renovieren. Ab dem 1. Januar 2025 gilt das Programm auch für denkmalgeschützte Häuser.

In Deutschland stehen fast zwei Millionen alte Häuser leer. Oft ist es billiger, neu zu bauen, als alte Häuser zu renovieren. Seit September 2024 gibt es das Programm „Jung kauft Alt“. Es hilft Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen, alte Häuser zu kaufen und zu renovieren. Die KfW-Bank gibt dafür günstige Kredite.

Ab dem 1. Januar 2025 können Familien auch denkmalgeschützte Häuser mit dem Programm kaufen. In Deutschland sind etwa zehn Prozent der Häuser denkmalgeschützt

Das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ richtet sich an Familien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Mindestens ein minderjähriges Kind: Die Familie muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben.
  2. Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard: Die Familie muss eine bestehende Immobilie kaufen, die energetisch saniert werden muss.
  3. Verpflichtung zur energetischen Sanierung: Die Familie muss sich verpflichten, die Immobilie energetisch zu sanieren.
  4. Einkommensgrenze: Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
 
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„Jung kauft Alt“: Wie viel Geld gibt es?

Familien können günstige Kredite bekommen, um alte Häuser zu kaufen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hilft dabei, die Zinsen niedrig zu halten.

  • Ein Kind: Bis zu 100.000 Euro Kredit
  • Zwei Kinder: Bis zu 125.000 Euro Kredit
  • Drei oder mehr Kinder: Bis zu 150.000 Euro Kredit

Die Kredite können zwischen 7 und 35 Jahren laufen. Die Zinsen können für bis zu 20 Jahre festgelegt werden.

Das Programm „Jung kauft Alt“ kann mit anderen KfW-Programmen und Förderprogrammen kombiniert werden

Energieeffizienzklasse: Die Voraussetzungen
  • Energieeffizienzklasse: Das Haus muss in die Klasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Sanierungspflicht: Die Familie muss das Haus innerhalb von 54 Monaten energetisch sanieren. Das Haus muss dann mindestens die Klasse „Effizienzhaus 70 EE“ erreichen.
  • Zusätzliche Förderungen: Für die Sanierung können auch andere günstige Kredite und Zuschüsse genutzt werden, wie zum Beispiel die KfW-Heizungsförderung.
  • Denkmalgeschützte Gebäude: Diese Häuser müssen auf das Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert werden. Der Energiebedarf darf maximal 160 Prozent des Wertes eines vergleichbaren neuen Hauses betragen.

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